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⚖️ Perfekt legal mit Yousty-FlairDer Vertrag ist aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar und hat volle Gültigkeit.
Standard Auftragsdatenverarbeitung (ADV/AVV)
Version – 9.Juli 2025
Yousty AG, Limmatstrasse 21, 8005 Zürich (Yousty)
und
[Firmenname], [Strasse], [Stadt], [PLZ], [Land] (Kunde)
haben eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Yousty unter Einbezug der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yousty AG» geschlossen (Vereinbarung) und schliessen nun diese Zusatzvereinbarung.
1. Gegenstand
1) Yousty handelt bei der Erfüllung der Vereinbarung grundsätzlich als datenschutzrechtlich Verantwortliche. Die Plattform von Yousty erlaubt aber auch eine Verwendung durch den Kunden für die Ablage und Speicherung der Unterlagen von Bewerbungen, die beim Kunden ausserhalb der Plattform eingegangen sind. In diesem Umfang stellt Yousty die entsprechende Funktion als Auftragsbearbeiterin zur Verfügung.
2) Diese Zusatzvereinbarung kommt zustande, indem der Kunde ihre Annahme ausdrücklich bestätigt (z.B. per E-Mail) oder indem die genannte Funktion eingesetzt wird. Sie gilt im Umfang gemäss Ziff. 2, ist Bestandteil der Vereinbarung und geht deren Bestimmungen im Widerspruchsfall vor.
2. Angaben zur Auftragsbearbeitung
1) Gegenstand, Art und Zweck: Gemäss der obigen Angaben
2) Dauer der Bearbeitung: Solange die genannte Funktion in Anspruch genommen wird.
3) Betroffene Personendaten: die Daten, die der Kunde über die genannte Funktion auf Infrastruktur von Yousty speichert, insbesondere die in Bewerbungsunterlagen enthaltenen Daten
4) Betroffene Personen: die von den betroffenen Personendaten betroffenen natürlichen Personen, insbesondere Stellenbewerbende und in den Bewerbungsunterlagen genannte weitere Personen
3. Unterauftragsbearbeiter
Die Liste der bestehenden Unterauftragsbearbeiter von Yousty kann hier abgerufen werden: ADV - Unterauftragsbearbeiter [Online Dokument]
4. Regelung der Auftragsbearbeitung
4.1 Vertragsgegenstand
Yousty bearbeitet die in Ziff. 2 genannten Personendaten (Auftragsdaten) im Auftrag des Kunden als Auftragsbearbeiterin.
4.2 Pflichten von Yousty
1) Yousty hält sich bei der Bearbeitung von Auftragsdaten an das anwendbare Recht und ist verpflichtet, (i) die Auftragsdaten nur zu verwenden und zu bearbeiten, sofern und soweit dies für die Zwecke nach Ziff. 2 erforderlich ist; (ii) den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen zu folgen; und (iii) alle Auftragsdaten vertraulich zu behandeln, sie nur Personen zugänglich zu machen, deren Zuverlässigkeit geprüft wurde und die für die Erfüllung ihrer Pflichten auf Zugang zu den Auftragsdaten angewiesen sind, und sicherzustellen, dass alle Personen mit Zugang zu Auftragsdaten einer gesetzlichen oder vertraglichen Vertraulichkeitspflicht unterstehen.
2) Yousty trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, mindestens aber die "TOM Richtlinien Dokumentation" [Online Dokument] genannten oder gleichwertige Massnahmen. Yousty unterstützt den Kunden angemessen, (i) damit dieser seinen eigenen Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen nachkommen kann, und (ii) bei der Untersuchung, Eingrenzung und Behebung einer Verletzung des Schutzes von Personendaten mit Bezug auf Auftragsdaten angemessen zu unterstützen. Bei Verletzungen des Schutzes von Personendaten informiert Yousty den Kunden unverzüglich unter Angabe mindestens der Informationen nach Art. 15 der Datenschutzverordnung (DSV).
4.3 Unterauftragsbearbeiter
1) Für die Erbringung der Leistung kann Yousty Auftragsdaten an (i) jeden der in Ziff. 3 genannten Unterauftragsbearbeiter und (ii) jeden weiteren Unterauftragsbearbeiter, sofern dieser in Übereinstimmung mit dieser Ziff. 4.3 beauftragt wird.
2) Vor dem Einsatz eines neuen Unterauftragsbearbeiters teilt Yousty dem Kunden den neuen Unterauftragsbearbeiters in Textform mit. Widerspricht der Kunde dem Einsatz innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, suchen die Parteien eine Alternative. Können sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des Widerspruchs einigen, können die Parteien den Hauptvertrag ohne Haftungsfolgen beenden.
3) Yousty ist mit Bezug auf jeden Unterauftragsbearbeiter verpflichtet, (i) mit diesem einen Vertrag zu schliessen, ein Schutzniveau festlegt, das dem in dieser Vereinbarung dargelegten Niveau gleichwertig ist; (ii) sicherzustellen, dass der Unterauftragsbearbeiter den Schutz der Auftragsdaten wie nach dieser Vereinbarung gewährleistet; (iii) soweit sich der Unterauftragsbearbeiter nicht in einem Staat gemäss dem Anhang der DSV befindet, mit diesem die EU-Standardvertragsklauseln nach den Vorgaben des DSG zu schliessen.
4) Yousty haftet dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten aller Unterauftragsbearbeiter wie für eigenes Verhalten.
4.4 Prüfrecht
Der Kunde kann die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Auftragsdaten durch Yousty prüfen. Yousty wirkt bei Prüfungen angemessen mit und stellt dem Kunden auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung dieser Vereinbarung nachzuweisen.
4.5 Kooperation
1) Yousty unterstützt den Kunden angemessen bei der Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit, der Meldung von Datensicherheitsverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
2) Soweit ein Betroffener sich im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Ansprüchen an Yousty wendet, leitet diese das entsprechende Begehren unverzüglich dem Kunden weiter und unterstützt diesen bei der Bearbeitung solcher Begehren. Dasselbe gilt bei Anfragen von Aufsichtsbehörden.
3) Yousty legt Auftragsdaten nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch den Verantwortlichen an Behörden offen oder wenn Yousty dazu rechtlich verpflichtet ist. Wird Yousty zu einer Offenlegung aufgefordert, wird der Kunde unverzüglich informiert. Yousty ergreift auf Kosten des Kunden ohne andere Anweisung sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen eine solche Aufforderung.
4.6 Dauer und Beendigung
1) Diese Vereinbarung wird gemäss Ziff. 1 wirksam und endet, wenn der Kunde die entsprechende Funktion nicht mehr verwendet, aber frühestens mit der Löschung der Auftragsdaten.
2) Der Kunde ist zur Kündigung dieser Zusatzvereinbarung berechtigt, wenn Yousty schwerwiegend gegen sie verstösst, eine rechtmässige Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder das Prüfrecht des Kunden vertragswidrig verweigert.
3) Im Fall einer Beendigung dieser Zusatzvereinbarung löscht Yousty sämtliche Kopien der Auftragsdaten. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Auftragsdaten zuvor auf eigene Systeme zurückzuführen. Vorbehalten bleibt eine Speicherung von Auftragsdaten in üblichen Backup-Systemen bis zur nächsten ordentlichen Löschung.
Unterschriften
Firma: | [Firmenname] |
Unterschrift: | _____________________ |
Name: | [Name] |
Titel: | [Titel] |
Datum: | _____________________ |
Yousty AG
Unterschrift: | _____________________ |
Name: | _____________________ |
Titel: | _____________________ |
Datum: | _____________________ |